Grundbuchvollmacht

Für eine Immobilienwertermittlung benötige ich einen aktuellen Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate. Für Ihr Eigentum können Sie diese Unterlagen natürlich selbst anfordern. Wenn Sie, warum auch immer keine Zeit oder Nerven dafür haben, kann ich mit einer Vollmacht, den Grundbuchauszug für Sie anfordern. Zusätzlich benötige ich unter Umständen, für die Ermittlung bestimmter Sachverhalte eine Vollmacht zu Bauakteneinsicht bei Bauamt.

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