Gutachtenprüfung

Gutachtenprüfung für Immobilienwertgutachten

Eine Gutachtenprüfung schützt im Zweifel Immobilieneigentümer vor falschen Entscheidungen, schafft Klarheit über den realistischen Verkehrs-/ Marktwert und sichert sie juristisch und wirtschaftlich ab. Nicht immer, entsprechen Markt-/ Verkehrswertgutachten gemäß 194 BauGB den aktuellen, qualitativen Anforderungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein für Sie erstelltes Gutachten den tatsächlichen Verkehrs-/ Marktwert rechtssicher wiedergibt, führe ich gern eine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität für Sie durch.
– Wurde der richtige Marktwert angesetzt?
– Sind die bewertungsrelevanten Daten (z. B. Bodenwert, Mieteinnahmen, baulicher Zustand) korrekt und vollständig?
– Wurden anerkannte Bewertungsverfahren korrekt und modellkonform angewendet (z. B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren)?

Vermeiden Sie finanzieller Nachteile.
– Ein zu niedrig angesetzter Wert kann zu Verlusten beim Verkauf oder bei Finanzierungsverhandlungen führen.
– Ein zu hoher Wert kann steuerliche Nachteile mit sich bringen (z. B. bei Schenkung oder Erbschaft).

Bereiten sie sich auf Verhandlungen vor.
– Bei Verkäufen, Käufen oder Finanzierungen ist ein realistischer Immobilienwert entscheidend für erfolgreiche Verhandlungen.
– Eine geprüfte Bewertung stärkt die eigene Verhandlungsposition gegenüber Käufern, Banken oder Behörden.

Sichern Sie sich ab, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
– Bei Erb- oder Scheidungsfällen, in denen der Immobilienwert strittig ist, kann eine geprüfte Wertermittlung als Gegenargumentation zu anderen Gutachten dienen.
– Auch bei Zwangsversteigerungen oder Bewertungen durch das Finanzamt kann ein korrektes Gegengutachten sinnvoll sein.

Transparenz und Qualitätssicherung
– Der Eigentümer möchte sicherstellen, dass ein externer Gutachter sachlich und unabhängig gearbeitet hat.
– Die Gutachtenprüfung zeigt auf, ob es formale oder fachliche Mängel gibt.

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