Expertise aus Handwerk, Maklertätigkeit und Gutachtenerstellung
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) und ausgebildeter Immobilienmakler (IHK) biete ich Ihnen eine ganzheitliche, fundierte und marktgerechte Wertermittlung Ihrer Immobilie. Ich fertige Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte, Gerichte, Steuerberater und Realkreditinstitute. Ob Gewerbeobjekt, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück – bei mir erhalten Sie modellkonforme Immobilienbewertungen, die Hand und Fuß haben. Mein Schwerpunkt liegt auf Salons in Hamburg, Berlin, Dresden und München.

EINE PROFESSIONELLE IMMOBILIENBEWERTUNG IST ENTSCHEIDEND

Ob Sie verkaufen, kaufen, erben oder finanzieren möchten – der richtige Marktwert Ihrer Immobilie ist die Grundlage für jede fundierte Entscheidung. Mit meiner branchenübergreifenden Expertise erkennen Sie versteckte Potenziale, Risiken und Chancen. Ich bewerte Ihre Immobilie objektiv nach den anerkannten Verfahren des § 194 BauGB. Ich arbeite unabhängig und stelle sicher, dass Sie ein rechtssicheres und nachvollziehbares Gutachten erhalten – für Ihre Zukunft, Ihre Familie und Ihr Unternehmen.
FÜR UNTERNEHMERINNEN UND EIGENTÜMER, DIE ES GENAU NEHMEN
Ob Sie als Friseurmeisterin, Kosmetikerin, Physiotherapeut oder Privatperson Ihre Immobilie selbst nutzen – der Verkehrswert Ihrer Immobilie ist entscheidend für:
- Finanzierungs- oder Umschuldungspläne
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen
- Vermietung, Verkauf oder Verpachtung
- Nachfolgeregelung, Erbschaft oder Ehescheidung
Ich ermittle für Sie den tatsächlichen Verkehrswert bzw. Marktwert Ihrer Gewerbeeinheit gemäß § 194 BauGB.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Schnelle Terminvergabe & transparente Kostenstruktur
- Individuelle Beratung für Friseurstudios, Praxen, Ladengeschäfte u. v. m.
- Immobilienmakler (IHK) mit Marktkenntnis und Vermarktungserfahrung – ideal für Verkauf oder Neuplanung
- HWK-Handwerksmeister mit technischem Sachverstand zur Bausubstanz
- Unabhängige Gutachten für Verkauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung (Ermittlung des Zugewinnausgleichs), Finanzamt, Finanzierungen (Beleihungswertermittlung) u. v. m.
- Transparente Bewertung – auch für Laien verständlich erklärt

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Verkehrswertgutachten (Marktwert) gemäß § 194 BauGB
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum
- Spezialimmobilien (Hotel, Industrieanlagen, Kliniken etc.)
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- sonstige Außenbereichsliegenschaften
- Mietwertgutachten (für Mieterhöhungen)
- Nutzungsdauergutachten
- Gutachtenprüfung
- Kurzgutachten zur internen Orientierung oder Preisverhandlung
- Erbbaurechte, Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
Sie benötigen eine fundierte Immobilienbewertung oder haben Fragen zu einem Gutachten? Durch die Verbindung aus immobilienwirtschaftlichem Verständnis, handwerklichem Know-how und gutachterlicher Präzision erhalten Sie ein ganzheitliches Bewertungsbild Ihrer Immobilie. Ich spreche nicht nur die Sprache der Haare, sondern verstehe auch die Sprache der Mauern. Jetzt unverbindlich beraten lassen. Kontaktieren Sie mich gerne für ein persönliches Erstgespräch. Schnell, diskret und zuverlässig.

DIE IMMOBILIENBEWERTUNG IM ÜBERBLICK – ABLAUFSCHEMA
Persönliche Besprechung:
- des Gutachtenzweckes
- des Bewertungsobjektes
- der Stichtage
- evtl. Rechte und Belastungen
Persönliche Begehung:
- der gesamten Immobilie, vorzugsweise mit dem Auftraggeber
- Plausibilisierung der Unterlagen
- Schadensfeststellung
- Fotodokumentation
Umfangreiche Ermittlungen:
- der benötigten Unterlagen
- der aktuellen Marktlage
- Berechnung der Werte
- Verfassen des Gutachtens
- Zusendung des Gutachtens,
der Objektunterlagen,
der Rechnung - Nachbesprechung bei Bedarf
Eine gute Ausbildung und viel Erfahrung sind die Basis einer kompetenten Immobilienbewertung. Und für eine gute Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Eigentümer / Auftraggeber ist vor allem Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden erfahren Sie mehr über meinen Werdegang zum Sachverständigen für Immobilienbewertung (EIPOS).
AUSBILDUNG
- Sachverständiger (EIPOS) 2024
- Immobilienmakler (IHK) 2021
- Trainer (WELLA) 2008
- Handwerksmeister (HWK) 2006
- Handwerksgeselle 2004




AUSGEWÄHLTE WEITERBILDUNGEN
- Februar 2024 Technologie und KI für seniorengerechte Immobilien (HTW)
- November 2023 Dachbegrünungen in der Praxis (ZinCo)
- Oktober 2023 Immobilien als Investment (DVAG)
- September 2023 Fernwärmeversorgung in Dresden (DREWAG)
- Juli 2023 Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen (ista)
- Juni 2023 Vermietung durch die Eigentümer (BVfI)
- November 2022 Ermittlung von Grundstückswerten (VWA)
- November 2022 Renovierungsklauseln & Nebenkostenabrechnung: Mietrecht für Vermieter (HIRSCH, THIEM & Collegen)
- September 2022 Planungen zur Stadtentwicklung in Dresden – Planungen zur Stadtentwicklung in Dresden – Was ist geplant und wie wirkt sich das auf den Immobilienmarkt aus? (Amt für Stadtplanung und Mobilität)
- Juni 2022 Die Lausitz im Wandel – Wirtschaftliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf den Immobilienmarkt (REVIERWENDE)
- Juni 2022 zukunftsfähige Heizsysteme (Sächsischen Energieagentur)
- Juni 2022 Grundsteuerreform (IVD)
- Oktober 2021 Mieterauswahl (IVD)
- Juni 2015 Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (IHK)
ICH BIN DEUTSCHLANDWEIT FÜR SIE AKTIV

HONORAR UND KOSTEN FÜR FREIE SACHVERSTÄNDIGE
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB orientiert sich an der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien und wird je nach Art des Bewertungsauftrages sowie Umfang des Gutachtens individuell im Vertrag vereinbart. Im Vorfeld ihrer Auftragserteilung werden wir die Vergütung besprechen.
Sie erreichen mich unter Tel: +49 (173) 7553922
GERICHTSGUTACHTEN
Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert.

Zusatzleistungen (z. B. Aufmaß, Flächenberechnungen etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet; alle Leistungen verstehen sich in Euro zzgl. Nebenkosten und ges. MwSt.; Objektwert = Verkehrswert
Das Honorar für Kurzgutachten oder Markteinschätzungen vereinbaren wir individuell, je nach Objekt und Schwierigkeit.
Allgemeine Beratungsleistungen werden nach Zeit abgerechnet.
Auch bei der Bewertung vergleichbarer Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios oder Barber Shops gelten sinngemäß dieselben Maßstäbe.
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