Objektunterlagen für die Bewertung

Für eine Immobilienwertermittlung benötige ich die „erforderlichen Objektunterlagen“. Diese sollte der Auftraggeber (soweit möglich) zur Verfügung stellen! Alternativ können diese, mit einer Vollmacht, durch den Sachverständigen (nach Stundensatz-/ Aufwandsentschädigung) beschafft werden. 

  • Flurkarte
  • einen aktuellen Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate
  • Zusätzlich benötige ich unter Umständen, für die Ermittlung bestimmter Sachverhalte eine Vollmacht zu Bauakteneinsicht bei Bauamt.
Ziel der Immobilienwertermittlung

Tipp für Eigentümer oder Beauftragende: Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Viele Unterlagen, welche sie noch nicht in ihrem persönlichen Ordner haben, sind bei folgenden Stellen zu erhalten.


Grundbuchamt beim Amtsgericht

  • aktueller Grundbuchauszug, max. 3 Monate alt – Eigentümer kann ihn selbst anfordern,
  • Grundakte oder Notarvertrag bei besonderen Rechten / Dienstbarkeiten

Katasteramt

  • Flurkarte

Hausverwaltung

  • Energieausweis
  • Mietverträge
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Teilungserklärung
  • Hausgeldabrechnung
  • Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
  • Beschlusssammlung
  • Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsrücklagen

Bauamt

  • Bauakte (Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Grundrissen, Gebrauchsabnahmeschein, An- o. Umbaugenehmigungen)
  • Baulastenauskunft

im Erbfall

Standesamt

Nachlassgericht

  • Erbschein oder Testament

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