Für eine Immobilienwertermittlung benötige ich die „erforderlichen Objektunterlagen“. Diese sollte der Auftraggeber (soweit möglich) zur Verfügung stellen! Alternativ können diese, mit einer Vollmacht, durch den Sachverständigen (nach Stundensatz-/ Aufwandsentschädigung) beschafft werden.
- Flurkarte
- einen aktuellen Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate
- Zusätzlich benötige ich unter Umständen, für die Ermittlung bestimmter Sachverhalte eine Vollmacht zu Bauakteneinsicht bei Bauamt.

Tipp für Eigentümer oder Beauftragende: Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Viele Unterlagen, welche sie noch nicht in ihrem persönlichen Ordner haben, sind bei folgenden Stellen zu erhalten.
Grundbuchamt beim Amtsgericht
- aktueller Grundbuchauszug, max. 3 Monate alt – Eigentümer kann ihn selbst anfordern,
- Grundakte oder Notarvertrag bei besonderen Rechten / Dienstbarkeiten
Katasteramt
- Flurkarte
Hausverwaltung
- Energieausweis
- Mietverträge
- Betriebskostenabrechnungen
- Teilungserklärung
- Hausgeldabrechnung
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
- Beschlusssammlung
- Wirtschaftsplan
- Instandhaltungsrücklagen
Bauamt
- Bauakte (Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Grundrissen, Gebrauchsabnahmeschein, An- o. Umbaugenehmigungen)
- Baulastenauskunft