Stichtag

Ziel der ImmobilienwertermittlungZiel der Immobilienwertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes zum Bewertungsstichtag.

Daraus wird bereits ersichtlich, dass der Verkehrswert eine zeitpunktbezogene Betrachtung ist. Maßgeblich ist der sog. Bewertungsstichtag. Als Immobilienmaklern werde ich diesen Zeitpunkt immer auf die Gegenwart beziehen. Als Sachverständiger/Gutachter kann es hingegen passieren, dass ich mich in die Zeit zurück versetzen muss, in welchem Zustand sich eine Immobilie befunden hat, z. B. für Scheidungsauseinandersetzungen. In diesen Fällen kommt es zum Auseinanderfall von Qualitäts– und Bewertungsstichtag.

Definition Qualitätsstichtag (§ 2 Abs. 5 ImmoWertV21)

„Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht.“

Definition Bewertungsstichtag (§ 2 Abs. 4 ImmoWertV21)

„Der Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht.“


Ich ermittle für Sie den tatsächlichen Marktwert Ihrer Gewerbeeinheit gemäß § 194 BauGB.

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