zukünftige wirtschaftliche Folgenutzung durch neue Mieter gleicher Nutzungsart / Umwidmungsmöglichkeiten nach Art und Maß der zulässigen, zukünftigen Nutzung.
Je nach Grundlage der Wertermittlung gemäß § 2 ImmoWertV, ist auf dem freien Markt, gemäß § 194 BauGB, nach Umnutzung ein höherer Verkehrswert zu erzielen.
Baurecht, Brandschutzkonzept und Prüfprotokolle, Aufwand-Nutzen-Relation, Finanzierung, Hofteilung, Artenschutz
Sakrale Immobilien werden ertragsorientiert
A. Erhalt des Kirchengebäudes für liturgische Nutzungen / Drittverwendung als Gottesdienstraum, andere Konfessionen,
B. Erhalt des Kirchengebäudes für kirchennahe Nutzungen / kirchlich (Kolumbarium, Verwaltung, karitativ, Bibliothek) Sozial (Heim, Suppenküche) Erhaltungs-Zweck (Kulturkirche zum Mieten),
C. Erhalt des Kirchengebäudes für kirchenferne Nutzungen / Umnutzung für Gewerbe-, Wohnraum oder Gemeindebedarfnutzung) und
nicht ertragsorientiert
D. Aufgabe des Kirchengebäudes mit partiellem Gebäudeerhalt/gestaltete Ruine (Denkmal) oder Verfall,
E. Aufgabe des Kirchengebäudes ohne Gebäudeerhalt/Abbruch für Neubebauung) genutzt.
Sächsische Umnutzungsfibel II: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10774



