Zweck einer Immobilienwertermittlung

FÜR UNTERNEHMERINNEN UND EIGENTÜMER, DIE ES GENAU NEHMEN

Gleich, ob Sie als Friseurmeisterin, Kosmetikerin, Physiotherapeut oder Privatperson Ihre Immobilie selbst nutzen. Es gibt viele Bewertungsanlässe, zu denen Immobilien bewertet werden können oder müssen. Kauf/Verkauf, An- oder Vermietung, Verpachtung, Beleihung, allgemeine Wertfeststellung, Vermögensteilung juristischer und natürlicher Personen, Eheauseinandersetzungen sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungen sind dabei die häufigsten. Weitere sind Zwangsversteigerung, Erbschaft, Teilung von Vermögenswerten bei Erbschaften, Bilanzpositionen eines Unternehmens, Schenkung, Sicherung und Gestaltung von Rechten, städtebauliche Entwicklung, gerichtliche Aufträge, Finanzierungs- oder Umschuldungspläne.


Ich ermittle für Sie den tatsächlichen Verkehrswert bzw. Marktwert Ihrer Immobilie gemäß § 194 BauGB.

Eric Reppe Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) Gutachter

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