
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon, deren Erhaltung und Nutzung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkstümlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen. Einzelheiten regeln die Länder individuell und sind den Landesschutzgesetzen zu entnehmen.
Für die Bewertung spielt der Denkmalschutz eine untergeordnete Rolle. Das Modell des örtlichen Gutachterausschusses ist aber immer zu prüfen.
Denkmalschutzkarten
- für Berlin: https://gdi.berlin.de
- für Dresden: https://stadtplan.dresden.de/?POS