Ab dem 1. Januar 2027 treten durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verschärfte Regeln für den Energieausweis in Kraft.
Bereits ausgestellte Dokumente bleiben jedoch für ihre volle Laufzeit von 10 Jahren gültig.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick;
Digitaler Standard
Format; Energieausweise werden standardmäßig digital und maschinenlesbar ausgestellt. Eine Papierversion gibt es nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.
Wohngebäude
Verbrauchsausweis; Ist ab 2027 nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Die Datenbasis schrumpft von 3 auf 2 Jahre, muss aber jährlich und nach Energieträgern getrennt erfasst werden.
Pflichtangaben; Zukünftig müssen der absolute Primär- und Endenergiebedarf (in MWh/Jahr) sowie der prozentuale Anteil erneuerbarer Energien dokumentiert werden.
Klassen; Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H bestehen.
Nichtwohngebäude & Gewerbe
Bedarfsausweis-Pflicht; Für gemischt genutzte oder reine Gewerbeimmobilien ist bei Verkauf oder Neuvermietung ab 2027 zwingend ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Verbrauchsausweise sind hier für Neuausstellungen tabu.
Neue Skala: Nichtwohngebäude erhalten eine neue Energieeffizienz-Skala von A bis G.
Neue Auslöser & Immobilienanzeigen
Erweiterte Pflichten; Ein Energieausweis muss ab 2027 auch bei Mietvertragsverlängerungen sowie nach größeren Renovierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle) vorgelegt werden.
Inserate; Wer ab 2027 eine Immobilie mit neuem Ausweis inseriert, muss zusätzlich das Ausstellungsdatum und den Jahres-Primärenergiebedarf in der Anzeige nennen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.



