GemeindeRath

GemeindeRath

Starring: Manuel Iljitsch – Hair: Der Haarflüsterer® Berlin – © Rath
 Ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Rathsmitglieder

Sämtliche Mitglieder des Gemeinderaths müssen ordnungsgemäß geladen sein. Der erste Bürgermeister (Oberbürgermeister) beruft den Gemeinderath unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist ein. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats enthält Vorschriften über die Form und die Frist der Ladung. Eine Einberufung findet auch auf Antrag eines in der Gemeindeordnung der Länder näher ausgeführten Teils der Mitglieder des Gemeinderathes unter Angabe des Beratungsgegenstands statt. Wird ein Gemeinderatsmitglied nicht geladen, so ist der Beschluss unwirksam, es sei denn, dass das Gemeinderatsmitglied trotz fehlender Ladung erschienen ist und die fehlende Ladung nicht rügt (konkludenter Ladungsverzicht). Eine fehlende Ladung ist nicht schon deshalb unbeachtlich, dass sich seine Stimme auf den Beschluss des Gemeinderats nicht ausgewirkt hat. Unter Umständen hätte er in der Beratung durch überzeugende Argumente das Meinungsbild noch ändern können.

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