
Kosten sind nicht gleich dem Wert. Die Frauenkirche in Dresden ist ein gutes Beispiel zur Verdeutlichung. Die hohen Kosten für den aufwendigen Wiederaufbau, mit fast der Hälfte aus historischen Sandsteinblöcken, schlagen sich nicht in ihren Wert nieder. Auch würde ich keinen Friseurunternehmer raten, seinen Salon in der Frauenkirche zu eröffnen, da der Ertrag eines Friseurunternehmens die hohen Unterhaltungskosten des Gebäudes nicht decken kann.
Zu allererst stellt sich auch die Frage, nach dem richtigen Wert. Ob subjektiver Wert für die Gemeinde, objektiven Wert aus der Baulichen Gegebenheit, Verkehrswert gemäß § 194 BauGB, „gerechter Preis“ (BW entsprechend der bleibenden Gemeindebedarfsnutzung), Sakraler Verwendungswert nach Seele, Umwidmungswert, fiktiver Verkehrswert nach Kremer oder Fortführungswert (gemäß des „Going-concern-Prinzips“ aus Rechnungslegung), Alternativer Nutzwert (EVS 1 von TEGoVA) = Verkehswert. Welcher Wert ist von Belangen? Für einen Bänker zumindest bemisst sich der Wert einer Kirche nach dem Grundstückswert minus Abrisskosten. Soviel ist schonmal klar.
1 Modellkonformität
Gerade bei Kirchengebäuden, wie der Frauenkirche in Dresden, gibt es keinen gewöhnlichen Markt bzw. liegen ungewöhnliche Verhältnisse vor.
Kleiber/Simon Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 5. Auflage, Seite 873
Gemäß § 1 der ImmoWertV sind aber auch nicht marktfähige Immobilien auf Grundlage marktkonformer Modelle (Wertermittlung), unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile zu bewerten.
2 Der Kirchen-Markt
Der deutsche Kirchen-Markt ist in jüngster Zeit von Vermietungs- /Verpachtungs- bzw. Erbbaurechtsangeboten geprägt. Eine Veräußerung ist seit ca. 2020 nur noch unter besonderen Voraussetzungen als Ausnahmefall vorgesehen. Zudem wurde ein innerkirchliches Vorerwerbsrecht (vier Monate lang) eingeführt, um Immobilien im innerkirchlichen Immobilienmarkt zu halten. Ein Immobilienportal wurde ebenfalls geschaffen.
1. https://www.kirchengrundstuecke.de/ (für die externe Vermarktung)
2. https://www.immoportal-ekbo.de/ (für die innerkirchliche Vermarktung)
Quelle: https://www.kirchenrecht-ekbo.de/rundschreiben/46970.pdf
Auf dem Markt für kirchliche Immobilien sind vorwiegend 1. unbebaute Grundstücke, 2. Pfarrhäuser, 3. Pfarrbüro, 4. Pfarrheim, 5. Pfarrzentrum, 6. Kindergärten, 7. Kapellen und Kirchen zu finden.
Der „MARKT“ für (vormals) kirchlich genutzte Grundstücke
Diese Immobilien werden ertragsorientiert (A. Erhalt des Kirchengebäudes für liturgische Nutzungen / Drittverwendung als Gottesdienstraum, andere Konfessionen, B. Erhalt des Kirchengebäudes für kirchennahe Nutzungen / kirchlich (Kolumbarium, Verwaltung, karitativ, Bibliothek) Sozial (Heim, Suppenküche) Erhaltungs-Zweck (Kulturkirche zum Mieten), C. Erhalt des Kirchengebäudes für kirchenferne Nutzungen / Umnutzung für Gewerbe-, Wohnraum oder Gemeindebedarfnutzung) und nicht ertragsorientiert (D. Aufgabe des Kirchengebäudes mit partiellem Gebäudeerhalt/gestaltete Ruine (Denkmal) oder Verfall, E. Aufgabe des Kirchengebäudes ohne Gebäudeerhalt/Abbruch für Neubebauung) genutzt.
3 Das Grundstück der Frauenkirche Dresden
Schon, dass es sich bei dem Grunstück um eine Gemeindebesdarfsimmobilie handelt, macht eine Bewertung/Wertermittlung besonders. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen und ohne Änderungsbereitschaft der Kommune, einem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogen und auf dem freinen Immobilienmarkt nahezu unveräußerlich. Bei „abgehendem Gemeinbedarf“ ist für den Bodenwert die ausgewiesene bzw. die zu erwartende Qualität einer „würdevollen“ (Diskotheken, Fitness-Center, Einkaufzentren, nicht-christliche Glaubenseinrichtungen), zulässigen privatwirtschaftlichen Nutzung und der Nachfrage auf den Teilmärkten maßgeblich. Verlieren Gemeinbedarfsflächen ihre öffentliche Zweckbindung, so ist für den Verkehrswert derartiger Flächen die ausgewiesene bzw. die zu erwartende privatwirtschaftliche Qualität unter Berücksichtigung der Wartezeit maßgebend. Dabei kann der Verkehrswert der umliegenden Grundstücke herangezogen werden (BRW).
Bodenrichtwertzone 2024 (Stichtag 01.01.2024)
| Bodenrichtwert €/m2: | 4.100 €/m² |
| BRW-Zone: | 7056 |
| Nutzungsart: | M |
| Ergänzung Nutzung: | WGH |
| Vollgeschosse: | VII |
Bodenwertermittlung
bei fortgesetzter sakraler Nutzung
Abschlag vom Bodenwert oder
Bauerwartungsland oder
Bodenrichtwert der Nachbarbebauung oder
„Ersatzbeschaffungsprinzip“ nach Kleiber
bei alternativer Nutzung
entsprechender (angepasster) Bodenrichtwert
Grundstücksgröße ca.: 2.381 m² × angepasster Bodenwertrichtwert 4.100,– € = Bodenwert ca.: 9.762.100,– €
4 Das Gebäude der Frauenkirche in Dresden
Gebäudeabmessungen
| Höhe der Kirche (einschl. Turmkreuz) | 91,23 m |
| Länge (West/Ost) | 50,02 m |
| Breite (Nord/Süd) | 41,95 m |
| Umbauter Raum (UR) | 91.620 m³ |
| Höhe der Kuppel | 24,00 m |
| Außendurchmesser der Hauptkuppel | 26,15 m |
| Höhe der Besucherplattform auf der Laterne | 67,06 m |
Massenangaben
| Gesamtgewicht des Kirchbaus | 60.000 t |
| Gewicht von Kuppel und Laterne | 13.000 t |
| Verbauter Stahl (Anker, Emporenträger, Fensterrahmen) | 570 t |
| Verlegte Elektroleitungen (beim Wiederaufbau) | 85.000 m |
| Verwendung von Holz (z. B. für Türen, Glockenstühlen, Dielung, Gestühl) | 800 m3 |
| Vergoldungen im Kirchraum insgesamt | 600 g |
Denkmalschutz
1726–1734 (Ev.-luth. Kirche); 1736 vollendet (Orgel); 1616 (Schmerzensmann); 17. und frühes 18. Jh. (Grabsteine); 1738 (George Bähr)
Besucherzahlen

gleichzeitig maximal 1800 Personen, in den ersten beiden Jahren bei einer Anwesenheitszeit von 1,5 h und 8000 bis 12 000 Personen täglich bei 400 bis 600 und damit um den Faktor 4 höher – bei allen Berechnungen wurde aber nicht mit einer so hohen Besucherzahl gerechnet.
Täglich ca. 900 und 1700 Besucher
Kuppelaufstieg (Aussichtsplattform): Kostet für Erwachsene ca. 10 € – 12 €, ermäßigt ca. 5 € – 7 €.
Veranstaltungspreise Kirchenschiff bis 45 € 1. Kategorie, Emporen ca: 24 € 3. Kategorie
Flächen
Die Gesamtfläche der Frauenkirche Dresden, einschließlich Nebenräume, Garderoben für Besucher, WC-Anlagen, Künstlergarderoben, Aufenthaltsräume, Technikräume für Lüftung, Elektro- und Notstromversorgung und eine Trafostation und Treppenhäuser, beträgt 1137 m2. Davon sind 752 m2 dem Kirchenraum im Erdgeschoss zuzuordnen.
| Nutzflächen: | |
| Unterkirche: | 500 m²/NF |
| Kirchenschiff: | 752 m²/NF |
| Emporen: | 305 m²/NF |
| Kuppel: | 80 m²/NF |
Summe der Nutzflächen ca.: 1.300 m² NF

Raummeter nach DIN 277 (1950)
- Kirchenraum: 25 300 m3
- Nebenräume: 3150 m3
- Treppenhäuser: 3900 m3
- Obere Kuppel 7800 m3
- Gesamtvolumen: ca. 40 000 m3
| Anzahl der Emporen | 5 |
| Sitzplätze (davon Kirchenschiff | Emporen) | 1.664 (622 | 1.042) |
| Sitzplätze (Unterkirche) | 480 |
Heizung: Gebäudemanagement-System mit Warmluftheizungsanlage (950 kW) und integrierter Kälteanlage, Bj.2007
Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), GEZE E206-Fensterantriebe, Notstromsteuerzentrale GEZE E260 N 2/1
| Glocken | Durchmesser | Gewicht |
| Dankglocke Hanna | 69,4 cm | 291 kg |
| Taufglocke Philippus | 78,5 cm | 392 kg |
| Gedächtnisglocke Maria | 84,6 cm | 328,5 kg |
| Gebetsglocke David | 85,0 cm | 475 kg |
| Trauglocke Josua | 96,4 cm | 645 kg |
| Stadtglocke Jeremia | 108,6 cm | 900 kg |
| Verkündigungsglocke Johannes | 125,1 cm | 1.228 kg |
| Friedensglocke Jesaja | 140,4 cm | 1.750 kg |
5 Vergleichswertermittlung
Um das Vergleichswertverfahren als wertbestimmend heranziehen zu können, wären ganz erhebli-
che Anstrengungen zu unternehmen, um Kaufpreise – etwa nach den Fallgruppen – auswerten
und in (regional) ausreichender Zahl (min. 5 lt. BelWertV) bereitstellen zu können.
– nur bedingt vergleichbare Gebäude
– Folgenutzung als wesentliches Vergleichsmerkmal?
6 Sachwertermittlung
Falls eine gleiche Folgenutzung marktüblich ist, sind die üblichen Wertermittlungsverfahren anzuwenden.
Bleibender Kirchenbedarf: Häufig findet das Sachwertverfahren Anwendung, da nicht genügend Vergleichspreise vorliegen und auch keine rentierliche Nutzung gegeben ist. Hierbei sollten auch kirchengeschichtliche, architektonische und kunsthistorische Aspekte Beachtung finden.
Beispiele für Sakrale Umnutzungen
Bei weiterer Nutzung der Kirche als Friedhofskapelle können z. B. lfd. Einnahmen aus Erstattungen des Friedhofsverbandes generiert werden.
Ermittlung der Herstellungskostensatzes
| Baujahr: | ca. 1743, Wiederaufbau 2005 |
| Standartstufe der Ausstattung: | 4,81 (tabelarisch laut Ausstattungskatalog RHK 2010) |
| Ansatz Typ 17.3 NHK 2010: | 2.269 €/m² BGF, aufgrund des Standartstufe |
| Baunebenkosten BNK | 16 % für Sakralbauten |
| Umrechnung auf Stichtag: | 1,895 (2015=100) |
| Epochenaufschlag (EA): | 40 % |
| Ausstattungsaufschlag (AA): | 20 % |
Modell-Herstellungskosten/m² BGF: 2.269 × 1,895 BPI × 1,40 EA × 1,20 AA × RF = rd. 7.224 €/m² BGF
(Die Werte beziehen sich auf eine durchschnittliche Geschosshöhe von 4,75 m.)
Aufschlagssystem (GuG 1/2011)
| Epochenaufschlag nach BECHERER | Aufschlag | |
| (Vor-) Romanik | bis 1250 | 5 – 10 % |
| Gotik | bis 1520 | 20 – 30 % |
| Renaissance | bis 1620 | 10 – 20 % |
| Barock und Rokoko | bis 1770 | 20 – 40 % |
| Klassizismus | bis 1830 | 5 – 10 % |
| Historismus und Jugendstil | bis 1950 | 10 – 20 % |
| Moderne | nach 1950 | 5 – 10 % |
(bei Kapellen und kleineren Dorfkirchen werden jeweils die Hälfte der Aufschlagsätze angesetzt)
Substanzerhaltung
Je nach Epoche ist mit unterschiedlichem Bau- und Unterhaltungsaufwand zu rechnen, dafür ist eine kapitalisierte Rückstellung in den BOG’s abzuziehen ist. In der Ertragswertermittlung ist einen Mindestansatz von 4 % Instanhaltungskosten zu berücksichtigen.
| Ansatz für die Substanzerhaltung | |
| Monatliche Rückstellung: | 1,90 €/m² BGF/Monat (Erfahrungswerte des „Betreibers“) |
| BGF: | ca. 5749 m² |
| Jährliche Rückstellung: | 131.077 €/Jahr |
| Restnutzungsdauer (RND): | 50 Jahre gemäß BewG |
| Kapitalisierungszinssatz: | 2,00 % |
| Kapitalisierungsfaktor: | 31,42 bei 2 % und 50 Jahre jährlich vorschüssig /nachschüssig!!! §34BewG |
kapitalisierte Rückstellung: 31,42 × 131.077 € = 4.118.439 €
Hierzu kommt, dass auch die wesentlichen Ausstattungsmerkmale einer Kirche, wie z. B. Glockenstuhl, Orgel, Emporen berücksichtigt werden müssen. Folglich ist bei der Bewertung neben dem Epochenaufschlag auch ein Ausstattungsaufschlag zu berücksichtigen.
| Ausstattungsaufschlag nach BECHERER | |
| Orgel | |
| Glockenstuhl | |
| Glocken | |
| (Hoch-) Altäre | 10 – 20 % (für Kapellen 5 – 10 %) |
| Gestühl | |
| Ambo | |
| Emporen | |
| Fenster | |
| etc. | |
Ermittlung des vorl. Sachwertes auf Grundlage der NHK 2010
7.224 €/m² BGF × 5.749 m² BGF = 41.530.776 € RHK zum ST × 0,71 AWMF = 29.486.851 € + 9.762.100 € BW = 39.248.951 € vorläufiger SW × SWF × RF – 4.118.439 € Substanzerhaltungsaufwand = 35.130.000 € SW
Ermittlung der Herstellungskosten auf Grundlage der damaligen Wiederaufbaukosten
| Wiederaufbaukosten insgesamt | 182,6 Mio. EUR |
| reine Baukosten | 131,1 Mio. EUR |
Die 28,2 % Baunebenkosten können aufgrund des Wiederaufbaus zu hoch sein und werden gemäß Anlage 4 ImmoWertV an die modellhaften 16% BNK angepasst.
BPI III Q 2025 (2015=100) gemäß § 18 ImmoWertV / Faktor: 2,147
Reine Baukosten 2026: 281.471.700 € + 45.035.472 € BNK × 0,7148 AWMF + 9.762.100 € BW × SWF × RF – 4.118.439 € BOGs = 238.770.000 € voläufiger Sachwert
Ist die wahrscheinliche Folgenutzung ein Einfamilienhaus, so bietet sich das Sachwertverfahren an.
Wohnnutzungen 80 Lahre GND (2, ggf. 3 und nach Umbau 4, 5 und 7)
– Einfamilienhaus, Pfarrhauses als Einfamilienhaus mit weiterer Nutzung eines Raums als Pfarr-Büro
– Sozialwohnungen Friedenskirche, Mönchengladbach-Rheydt, 18 WE (2000),
– seniorengerechtes Wohnen, Adelheidkirche, Geldern, (2011)
– betreute Wohngruppe für Senioren ohne festen Wohnsitz, Dreifaltigkeitskirche, Münster, 2013
– St. Engelbert, Wermelskirchen-Tente (2001),
Die Profanierung von vormals kirchlich genutzten Gebäuden führt nicht unmittelbar dazu, dass die Folgenutzung ertragsorientiert sein muss.und (in erster Linie) auf das Ertragswertverfahren zurückzugreifen ist.
7 Ermittlung des Ertragswertes
Wahrscheinliche marktgerechte Nutzung
– Umbaukosten
vorliegende Nutzungskonzepte
einfache Ansätze:
veredelter Rohbau für Büro-/Verwaltungsnutzung,
Fachmarkt
– Wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND),
– Liegenschaftszinssatz (LSZ)Ausstattung
8 Liquitationsverfahren
In der simpelsten, aber auch drastischsten Situation (negativer Reinertrag, geringe RND) – Liquidationswertverfahren Diskontierter Bodenwert gemäß § 13 BelWertV Abs. 1 abzüglich der Freilegungskosten. Wir erinnern und an den Wert des Bänkers.
Ermittlung der gewöhnlichen Abriss-/Freilegekosten
Abriss-/Freilegekosten 200 €/m² BGF × 5749 m² BGF 1.149.800 €
Diskontierung des Bodenwertes
Flurstück 11: 9.762.100 € × 0,9612 = 9.383.026 €
Abriss-/Freilegekosten: 1.149.800 € × Faktor 0,9612 = 1.105.152 €
diskontierter Bodenwert 9.383.026 € – diskontierte Abriss-/Freilegekosten gemäß §13 Abs. 2 <30 j. RND 1.105.152 € = Verfahrenswert = 8.277.874 €
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Bodenwert ca.: 9.762.100,– € + 1 € Erinnerungswert anzusetzen.
Beispiele für Abbruch und Neunutzung
Handelt es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein Gebäude mit einer eingeschränkten Drittverwendungsfähigkeit und einer Konzentration auf die (bisher) kirchliche Nutzung (insbesondere Pfarrheime und Kirchen / Kapellen / Klöster) stellen sich insbesondere folgende Fragen:
– Was ist die wahrscheinlich marktgerechte Nutzung? (Potenzialanalyse)
– Wie hoch sind die Umbaukosten? (Projektanalyse)
Gibt es bereits Nutzungskonzepte und Kostenansätze, dann sind diese auf Marktüblichkeit und Plausibilität zu prüfen.
Falls es diese nicht gibt, bieten sich für mich als Sachverständiger für Immobilienbewertung, der nicht die Aufgabe einer Projektentwicklung hat, folgende vereinfachte Ansätze an: Mieten für einen sogenannten „veredelten Rohbau“.
Das kann beispielsweise für eine Büro-/Veranstaltungsnutzung sinnvoll sein, analog zur Bewertung von Freizeitimmobilien. Der Innenausbau erfolgt dann durch den Mieter.
Ansatz von einfachen Konzepten wie die vollständige Nutzung der Frauenkirche in Dresden als ein 5-Sterne-Stadthotel (Markenhotellerie) oder ein Fachmarkt.
Letztendlich ist abhängig von der gewählten Folgenutzung über die Höhe des Liegenschaftszinssatzes (LSZ), der Bewirtschaftungskosten (BWK) und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) zu entscheiden.
9 Bewertung der Frauenkirche mit (unterstellter) profaner (ungeheiligter) Folgenutzung
Ansatz: vollständige Nutzung der Frauenkirche in Dresden als Veranstaltungsraum mit 1238 Vollsitzplätzen, 57,5 % Auslastung, Preisen von 10 – 35 €/Sitzplatz, 12 % Pachtzins ergibt einen Ertragswert von ca: 24.300.000 €.
Ansatz: vollständige Nutzung der Frauenkirche in Dresden als ein 5-Sterne-Stadthotel (Markenhotellerie)
Ertragswert ca: 14.300.000 €
Ansatz: vollständige Nutzung der Frauenkirche in Dresden als Gastronomie bei 847 Vollsitzplätzen, 77,5 % Auslastung, 9,58 €/Sitzplatz, 12 % Pachtzins führt zu einem negativen Reinertrag und erscheint nicht wirtschaftlich. Ein Bänker würde diesen Ansatz nicht finanzieren.
Abschließend lässt sich also feststellen, dass die Frauenkirche in Dresden für einen Bänker, einen Gastronomen oder einen Friseurunternehmer keinen Wert hat. Für einen Hotelier, abgesehen von den nicht beachteten Umbaukosten, schon eher. Für die Veranstantungsbranche hätte die Frauenkirchen mit ca. 24.3 Millionen Euro noch den besten Ertragswert. Andere Kirchengemeinden würden einen spezielleren Preis zahlen. Wenn ich die Frauenkirche aber alleine bewohnen will, wird mich das zum heutigen Tage wahrscheinlich schon den Sachwert von 238.8 Millionen Euro kosten.
Eine etwas andere Vorgehensweise wählt BECHERER (GuG 1/2021). Er unterscheidet bei der Bewertung von zweckgebundenem Kircheneigentum zwischen bleibendem und abgehendem Kirchenbedarf und kommt in diesen Fällen zu unterschiedlichen Verkehrswerten. Ob dies allerdings noch der Definition des Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB entspricht, ist zumindest fragwürdig.
Grundriss

Beispiele für Mischnutzungen
- Umnutzung einer ehemaligen Kirche in Gemeindezentrum oder Veranstaltungsräume (40 Jahre GND)
– Petri-Kirche, Dortmund (auch als Veranstaltungsort),– St. Bernardus, Oberhausen-Sterkrade (Kapelle und Veranstaltungsort),– Ev. Apostelkirche Hamburg-Fuhlsbüttel (Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum).
Beispiele für gewerbliche Nutzung
Büroimmobilien (3, ggf. 4 und nach Umbau 5 und 7)
- Umnutzung einer ehemaligen Kirche in Büros (60 Jahre GND)
– Umbau eines Gemeindehauses in ein kleines Bürogebäude mit separater Verwertung der (nicht mehr) erforderlichen Grundstücksflächen
– Umwidmung in Büro im Bischöflichen Diözesan-Archiv und Domarchiv in der ehemaligen Kirche Sankt Paul in Aachen
Andere rein kommerzielle Nutzungen (6, nach Umbau 4, 5 und 7)
- Sporthalle
– Zur Sporthalle (Kletterhalle) bzw. Festhalle umgenutzte Kirche in Mönchengladbach
– Sport- bzw. Festhalle, Abteikirche St. Maximin, Trier, 1979 - Beherbergungsstätte (40 Jahre GND BewG 40 – 60 Jahre lt. HypZert 2024)
Umnutzung einer ehemaligen Kirche in ein Beherbergungsstätte / Hotel z. B.:
– Martin’s Dream Hotel in Mons https://www.martinshotels.com - Verpflegungseinrichtung (40 Jahre GND BewG)
Umnutzung einer ehemaligen Kirche in eine Verpflegungseinrichtung / Gastronimie
z. B. Kneipe
– „Das kleine Versteck“, Wyk auf Föhr. -
Alten- und Pflegeeinrichtung– St. Anno, Köln Holweide (2008),– Ev.Kirche, Essen Altstadt-Nord, „Senioren-Residenz“: Betreutes Wohnen mit 20 Wohnungen desweiteren 92 Pflegeplätze (2011).
-
Flüchtlingsunterkunft, z.B.:– Königshardt-Kirche, Oberhausen (2015)
-
Bankfiliale– Garnisonskirche, Hameln (Sparkasse, seit 1929),– Leopoldsburger Kirche, Milow (Sparkasse).
-
Sonstige– Elektro-Wünnemann, Gladbeck (Verkaufs-Lager),– Gruseleum „Deutsches Gruselmuseum“ (70 Jahre GND gemäß BewG), ehemalige Neuapostolische Kirche Wangerland im Ortsteil Hooksiel (2015)– Natur- später Meeresmuseum, ehemalige Katharinenkirche in Stralsund, 1951
-
Ruine– Alt St. Alban, Köln (Mahnmal neben Kölner Gürzenich, Restaurationen seit 2004),– Ehem. Nicolaikirche, Hamburg („genutzte Ruine“, Dokumentationszentrum im Kellergewölbe, Glockenspiel, Aufzug zum Kirchturm, Mahnmal).
-
Ausländische Projekte– Hoorn (NL), Supermarkt für Babybedarf,– Maastricht (NL), Hotel.

Ev.-Luth. Kirchenbezirke Dresdens
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Bauherr: Stiftung Frauenkirche e. V. Bauchronik
Architektur und Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung, Verkehrs-, Tief- und Ingenieurbau ,Ökologie und Umwelt
Schnorrstraße 70 · 01069 Dresden
Fon: (03 51) 46 51 0 · Fax: (03 51) 46 51 – 554
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https://architektur.fandom.com/de/wiki/Frauenkirche_(Dresden)


